cart
0
Your cart is empty
Products at cart 0 x 0 EUR Go to cart zur Kasse
Kratom legal deutschland

Die kurze Antwort

Kratom ist 2026 in Deutschland nicht verboten. Die Pflanze und ihre Hauptalkaloide stehen weder im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) noch im Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG). Kauf, Besitz und Verkauf sind daher nicht strafbar. Aber: Kratom ist nicht reguliert, das BfArM warnt seit 2025 vor Kratom-Produkten, und es darf weder als Lebensmittel noch als Arzneimittel verkauft werden. Der Handel erfolgt deshalb als botanisches Sammler- und Forschungsexemplar – nicht zum menschlichen Verzehr.


Warum Kratom nicht verboten ist

Das deutsche Betäubungsmittelrecht funktioniert wie eine Gästeliste: Verboten ist, wer auf der Liste steht. Das BtMG arbeitet mit konkreten Stofflisten, und Substanzen, die dort nicht namentlich auftauchen, fallen nicht unter das klassische Betäubungsmittelrecht. Mitragyna speciosa sowie die Alkaloide Mitragynin und 7-Hydroxymitragynin stehen dort nicht.

Auch das NpSG, das eigentlich gegen sogenannte „Legal Highs“ geschaffen wurde, nennt Kratom nicht. Damit gibt es Stand 2026 schlicht kein Gesetz, das Besitz oder Handel der reinen Pflanze unter Strafe stellt.


Das OLG-Köln-Urteil 2015 – der juristische Dreh- und Angelpunkt

Der oft zitierte Bezugspunkt ist ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 11. September 2015. Vereinfacht entschied das Gericht, dass ein Kratom-Händler weder nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) noch nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) zu verurteilen war. Die Begründung ist fast schon poetisch bürokratisch: Es fehle an „belastbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen“ über eine gesundheitsfördernde Wirkung – weshalb Kratom nach § 2 Abs. 1 AMG eben kein Arzneimittel sei.

Kurz: Kratom rutschte durch das Raster, weil niemand offiziell behaupten konnte, es wirke wie ein Medikament. Eine Grauzone war geboren.


Die BfArM-Warnung 2025 – Warnung ist nicht gleich Verbot

2025 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine ausdrückliche Warnung vor Kratom-Produkten ausgesprochen. Das ist ein wichtiges Signal – aber, und das wird gern verwechselt: eine Warnung ist kein Verbot. Solange keine Listung im BtMG/NpSG oder eine Zulassungspflicht als Arzneimittel beschlossen und in Kraft getreten ist, bleibt der rechtliche Status quo bestehen.

Die Gemeinsame Expertenkommission des BfArM befasst sich wiederholt mit einer möglichen Einstufung. Eine verbindliche Entscheidung steht aus – wie schon bei allen früheren Anläufen. Das heißt für Sie: Der Status kann sich ändern, und seriöse Händler beobachten das aufmerksam.


Weder Lebensmittel noch Arzneimittel – die eigentliche Grauzone

Hier wird es für Händler ernst. Sobald ein Kratom-Produkt als Lebensmittel oder Nahrungsergänzung vermarktet wird, greift das strenge Lebensmittelrecht (LFGB). Wird es mit einer Wirkung beworben, droht die Einstufung als nicht zugelassenes Arzneimittel (AMG). Gesundheitsbezogene Werbung ist nach dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) ohnehin unzulässig.

Deshalb – und das ist kein Marketing-Trick, sondern juristische Notwendigkeit – verkaufen seriöse Anbieter Kratom ausdrücklich als botanisches Exemplar bzw. Sammler- und Forschungsstoff, nicht zum menschlichen Verzehr. Wer Ihnen online eine „Dosierung“ oder ein „Heilversprechen“ verkauft, bewegt sich rechtlich auf dünnem Eis – und ist meist auch sonst kein Anbieter, dem man vertrauen sollte.


Kratom in der EU – ein Flickenteppich

Was in München erlaubt ist, kann hinter der Grenze verboten sein. Europa ist beim Thema Kratom alles andere als einheitlich:

StatusLänder (Auswahl)
Legal / unreguliertDeutschland, Österreich, Niederlande, Tschechien, Griechenland
Verboten / stark beschränktFrankreich, Dänemark, Schweden, Finnland, Polen, Rumänien, Litauen, Lettland

Faustregel für Reisende: Vor der Mitnahme von Kratom in ein anderes Land immer die dortige Rechtslage prüfen. Die WHO hat in ihrem 44. ECDD-Review übrigens empfohlen, Kratom nicht international zu reglementieren – betont aber zugleich den weiteren Forschungsbedarf.


Was das für Sie als Sammler bedeutet

Sie dürfen Kratom legal kaufen und in Deutschland besitzen. Damit das so bleibt – und damit Sie an einen seriösen Kratom Shop Deutschland geraten –, achten Sie auf drei Punkte:

  • Korrekte Deklaration: als botanisches Exemplar / nicht zum Verzehr – ohne Heilversprechen, ohne Dosierungsangaben.
  • Laboranalyse (COA): ein seriöser Händler lässt Chargen auf Alkaloidgehalt und Verunreinigungen prüfen und legt das offen.
  • Transparente Herkunft: nachvollziehbare Anbaugebiete (z. B. Borneo, Sumatra) statt anonymer Massenware.

Genau nach diesen Maßstäben kuratieren wir bei Kratoman unser bewusst kleines, hochwertiges Sortiment. Wer bei uns Premium Kratom bestellen möchte, bekommt lieber wenige Sorten, die wir wirklich kennen, als einen Katalog ohne Geschichte.


Häufige Fragen (FAQ)

Ist Kratom 2026 in Deutschland legal?

Ja. Kratom ist weder im BtMG noch im NpSG gelistet, Kauf und Besitz sind nicht strafbar. Es ist jedoch nicht als Lebensmittel oder Arzneimittel zugelassen.

Macht die BfArM-Warnung Kratom illegal?

Nein. Eine behördliche Warnung ist kein gesetzliches Verbot. Solange keine Listung oder Zulassungspflicht in Kraft tritt, bleibt der Verkauf als botanisches Exemplar zulässig.

Darf ich Kratom nach Deutschland bestellen?

Innerhalb Deutschlands ist der Versand zulässig. Bei grenzüberschreitenden Bestellungen kommt es auf das jeweilige Recht des Ursprungs- bzw. Ziellandes an – in einigen EU-Staaten ist Kratom verboten.

Kann sich die Rechtslage ändern?

Ja. Das BfArM prüft die Einstufung wiederholt. Wir aktualisieren diesen Beitrag, sobald sich der Stand ändert.


Quellen & weiterführende Informationen

  • Bundesministerium der Justiz – Betäubungsmittelgesetz (BtMG), gültige Fassung (gesetze-im-internet.de)
  • Bundesministerium der Justiz – Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG)
  • Bundesministerium der Justiz – Arzneimittelgesetz (AMG), § 2
  • BfArM – Hinweise/Warnung zu Kratom-Produkten (bfarm.de)
  • OLG Köln, Urteil vom 11.09.2015
  • European Union Drugs Agency (EUDA) – Kratom in Europa (euda.europa.eu)
  • WHO Expert Committee on Drug Dependence (ECDD), 44. Bericht

Wichtiger Hinweis: Alle Produkte auf Kratoman.eu werden ausschließlich als botanische Exemplare für Sammlung, Forschung und Räucherzwecke angeboten. Sie sind nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Rechtslage kann sich ändern; bitte prüfen Sie vor Kauf, Besitz oder Versand stets die aktuell gültigen Bestimmungen.